Ist Ihre Nachfolge im Unternehmen geregelt? Sind Ehepartner und minderjährige Kinder in der Lage den Betrieb fortzuführen?
Haben Sie vorgesorgt, falls Ihnen unverhofft ein Unfall zustößt?
Wissen Sie, wie Sie für Ihren Lebenspartner in seinem Sinne vorsorgen können, um damit Krisensituationen zu vermeiden?
Ist Ihnen bekannt, dass ein Testamentsvollstrecker treuhänderisch die Geschäftsführung Ihres Unternehmens übernehmen kann bis ein Nachfolger eintritt?
Wir entwerfen und gestalten mit Ihnen Ihr Testament oder Ihren Erbvertrag mit notarieller Beurkundung und helfen Ihnen bei rechtlichen und steuerlichen Problemfällen.