Ist Ihre Nachfolge im Unter­nehmen geregelt? Sind Ehe­partner und minder­jährige Kinder in der Lage den Betrieb fort­zuführen?

Haben Sie vorgesorgt, falls Ihnen unverhofft ein Unfall zustößt?

Wissen Sie, wie Sie für Ihren Lebens­partner in seinem Sinne vorsorgen können, um damit Krisen­situationen zu vermeiden?

Ist Ihnen bekannt, dass ein Testaments­vollstrecker treu­händerisch die Geschäfts­führung Ihres Unternehmens übernehmen kann bis ein Nachfolger eintritt?

Wir entwerfen und gestalten mit Ihnen Ihr Testament oder Ihren Erbvertrag mit notarieller Beurkundung und helfen Ihnen bei rechtlichen und steuerlichen Problemfällen.

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